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Die UNO-Generalversammlung in New York hat 2006 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieses gilt seit 2009 auch in Deutschland: Die Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll.

Dieses Ziel ist allen Mitarbeitenden im Kolping-Berufsbildungswerk Essen Ansporn und Verpflichtung zugleich. So verfolgt das Kolping-Berufsbildungswerk Essen einen ganzheitlichen Ansatz, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei werden die Anforderungen der Wirtschaft, des Handels und des Handwerks während der Ausbildungszeit bestmöglich berücksichtigt und mit den Dienstleistungen des Kolping-Berufsbildungswerkes verzahnt.

Durch diesen  engen Kooperationsansatz mit den Betrieben trägt das Kolping-Berufsbildungswerk Essen aktiv zur gesellschaftlichen Inklusion im Sinne des Artikels 26 der Behindertenrechtskonvention bei.

Sie haben Fragen? – dann nehmen Sie Kontakt auf mit:

Herrn Stefan Willmann (Gesamtleiter/Geschäftsführer)
Telefon: 0201 8983-119
E-Mail: willmann@kbbw-essen.de

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